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Der 4-Punkte-Plan zum neuen Stromanbieter

Der 4-Punkte-Plan zum neuen Stromanbieter

Der 4-Punkte-Plan zum neuen Stromanbieter

Plan zum neuen Stromanbieter

Ein Wechsel zum neuen Stromanbieter kann sich als einfacher erweisen, als zunächst gedacht. Bereits nach wenigen Minuten kann ein Wechsel vollzogen sein und schon dürfen sich die Verbraucher über preiswerten oder grünen Strom aus der Steckdose freuen. In nur 4 einfachen Schritten kann der Stromanbieter gewechselt werden.

  • Stromverbrauch ermitteln
  • Neuen Anbieter suchen
  • Auswahl treffen
  • Neuen Anbieter kontaktieren

 

Punkt 1: Den eigenen Stromverbrauch ermitteln
Wer sich dazu entschlossen hat, den Stromanbieter zu wechseln, sollte zunächst einmal den eigenen Energie-Verbrauch ermitteln. Anderenfalls wird ein Vergleich der regional zur Verfügung stehenden Anbieter kaum möglich sein. Den individuellen Verbrauch können die Verbraucher der letzten Stromabrechnung in Kilowattstunden entnehmen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Energie-Verbrauch des vergangenen Monats auf ein Jahr hochzurechnen. Die Angaben müssen bei einem Vergleich nur in etwa stimmen und nicht unbedingt exakt sein.

Punkt 2: Neuen Anbieter suchenDer 4-Punkte-Plan zum neuen Stromanbieter
Ist der Jahresverbrauch ermittelt, müssen die Verbraucher nach einem passenden Anbieter suchen. Diesbezüglich müssen sich die Verbraucher jedoch im Klaren sein, ob es sich bei dem neuen Anbieter um einen günstigen Betreiber handeln soll oder ob die Verbraucher lieber auf Ökostrom umsteigen möchten. Wenn der Strom bisher aus Kernenergie gewonnen wurde und es deshalb jetzt lieber erneuerbare Energien sein sollen, müssen die Verbraucher auf einen Ökostromanbieter umsteigen.

Mit einem Tarifrechner im Internet wird die Sucher erheblich erleichtert. Hier müssen die Verbraucher lediglich den Jahresverbrauch in Kilowattstunden angeben und erhalten binnen weniger Sekunden eine Übersicht der Anbieter aus der Region.

Punkt 3: Eine Auswahl treffen
Wenn sich die Verbraucher ausreichend über die zur Verfügung stehenden Energie-Anbieter informiert haben, muss der passende Anbieter ausgewählt werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn die günstigsten Anbieter müssen nicht auch zwangsläufig die Besten sein.

So warnt der Verbraucherschutz vor Stromanbietern, die bei einem Wechsel eine Vorauskasse erlangen oder zu lange Vertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren anbieten. Auch sollten sich die Verbraucher vor einem Wechsel genau darüber informieren, aus welcher Quelle die Energie gewonnen wird.

Punkt 4: Neuen Anbieter kontaktieren
Haben die Verbraucher einen passenden Stromanbieter gefunden, muss der neue Energie-Betreiber kontaktiert werden. Der einfachste Weg ist diesbezüglich, einen Tarifrechner im Internet zu nutzen. Auf diese Weise ist eine Kontaktaufnahme mit dem neuen Anbieter bereits mit einem Mausklick erledigt. In der Regel ist eine Kontaktaufnahme aber auch telefonisch möglich.

Für die Abmeldung beim alten Stromanbieter sorgt dann der neue Energie-Betreiber. Hierbei müssen die Verbraucher jedoch darauf achten, dass die Vertragslaufzeiten eingehalten werden. Anderenfalls ist eine Kündigung nicht möglich.

 

Den Stromanbieter kündigen

Wenn der Stromanbieter gewechselt werden soll, um die Haushaltskasse zu schonen, ist eine Kündigung des alten Betreibers unumgänglich. Zwar übernimmt dies in der Regel der neue Energieversorger, allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Verbraucher die Kündigung selbst übernehmen.

Bei Verträgen mit eingeschränkten Kündigungsfristen beispielsweise kann es durchaus zu Problemen kommen, wenn eine Kündigung erfolgen soll. Wenn es bei dem alten Energieversorger zu einem derartigen Vertrag gekommen ist, kann ein Wechsel zu einem neuen Stromanbieter problematisch werden.

Der Verbraucher sollte aus diesem Grund immer darauf achten, dass eine Kündigung zum korrekten Zeitpunkt, also innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, ausgesprochen wird, wobei es gleichgültig ist, ob die Kündigung selbst oder vom neuen Energieversorger ausgesprochen wird.

Wird die Kündigung ausgesprochen, bevor es zu einem Vertragsabschluss mit einem neuen Energieversorger gekommen ist, werden diese Verbraucher dem Grundversorger zugewiesen. Durch den Grundversorger wird sichergestellt, dass dem jeweiligen Haushalt auch weiterhin Elektrizität zur Verfügung steht.