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Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

Berlin. Seit dem 1. März 2023 stellt die die Bundesregierung über die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) die kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 zur Verfügung, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Energiepreisbremsen zu beraten. „Mit diesem Angebot einer Telefonhotline wollen wir es noch einfacher machen“, so Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), „die Entlastungen und Energieeinsparanreize zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.“

Auf der Internetseite des BMWK sind ebenfalls häufig gestellte Fragen (FAQ) und Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen zu finden. So auch für die Strompreisbremse.

Im Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Die Strompreisbremse soll alle Haushalte mit sehr hohen Strompreisen ab März 2023 entlasten, die weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbrauchen. Der bisherige Stromverbrauch entspricht entweder dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Für neue Entnahmestellen gibt es eine Schätzregel. Die Strompreisbremse rechnet auch rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 an.

Für alle, die schon mehr als 40 ct/kWh zahlen gilt: Die Strompreisbremse senkt direkt die monatliche Stromrechnung. Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs, jeden Monat bezahlt man für ein Zwölftel des Jahresverbrauchs. Mit der Strompreisbremse werden dann 80 Prozent dieses Verbrauchs zu 40 ct/kWh abgerechnet. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, muss für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag voll bezahlt werden.

Auf der jährlichen Abrechnung des Energieversorgers wird dann der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauches, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Strom den neuen hohen Preis des Energieversorgers. Hat man weniger verbraucht, wird jede Kilowattstunde zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch.

Die Strompreisbremse soll also durch niedrigere Abschläge während des Jahres entlastet werden. Wer zusätzlich Strom einspart, kann bei der jährlichen Abrechnung Geld zurückerstattet bekommen.

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung.

Die dena ist eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.

Text von Torsten Cordes

Quellen: BMWK, dena